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S 1, zum Edikt vom 21.11.2014
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Wie aus den neuesten Gutachten zu oben genanntem Edikt zu entnehmen ist, wird die Lärmbelastung entlang der S1 insbesondere im östlichen Eßling, deutlich größer als zunächst befürchtet und erwartet.

Die Belastungen werden derart hoch sein, dass zur Erreichung der zulässigen Grenzwerte, zahlreiche im Nahbereich der Trasse liegende Objekte seitens der ASFINAG mit Lärmschutzlüftern ausgestattet werden.

Da wir aufgrund der derzeit bekannten Unterlagen von einer Auswirkung auch auf Ihre Liegenschaft ausgehen müssen, empfehlen wir Ihnen zur Wahrung Ihrer Rechte als Anrainer, die beiliegende Stellungnahme auszufüllen und an das BMvit zu senden.

Der Siedlerverein Eßling wird eine allgemeine Stellungnahme an das BMvit abgeben. Wir ersuchen Sie jedoch zu beachten, dass diese nicht Ihre persönliche Eingabe an das Ministerium ersetzen kann und soll!

Wichtig: Termin für die Abgabe: 30.12.2014

Plan der betroffenen Gebiete

Entwurf zur Stellungnahme (Word-Dokument)

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