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Vorsprache im BMvit, Ministerbüro
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Nachdem unser Termin im Bundesministerium zur Problematik der S1 im Dezember 2014 abgesagt worden war, kam es am 23.1.2015 endlich zum erwarteten Gespräch im Ministerium.

Themen der Vorsprache:

Seitens der Mitarbeiter des BMvit wurde zunächst darauf verwiesen, es wäre unüblich, das während eines laufenden Verfahrens Parteien überhaupt empfangen werden. Üblicherweise könnten wir als Parteien unsere Einwände im Verfahren einbringen.

Wir stellten dazu klar, dass die Situation um S1 und die weiteren Hochleistungsstraßen auch eine politische Dimension habe, die sehr wohl vom Minister und/oder seinen Vertrauten wahrgenommen werden sollte. Dies wurde widerspruchslos akzeptiert.

Lärm- und Schadstoffbelastung in unserem Siedlungsgebiet

Wir fordern für unsere Eßlinger Bürger unverändert eine Verlängerung des Tunnels um die Belastung aus dem Abluftturm am Tunnelende zu reduzieren.

Geplante Einteilung in die beiden Bauphasen

Wir deponierten wieder unsere Forderungen bezüglich einer Änderung bei den Bauphasen. Bis zur Fertigstellung des Lobautunnels soll das Autobahnende auf der grünen Wiese östlich von Eßling liegen. Auf diese Weise wird der Verkehr vom Ende der Autobahn auf die Eßlinger Hauptstraße fließen. Das bringt nur zusätzliche Belastungen für unser Siedlungsgebiet! Da es höchst fraglich ist, ob der Tunnel durch die Lobau überhaupt je gebaut werden wird, muss bereits jetzt darauf bedacht genommen werden, sinnvolle Lösungen für die Zukunft einzuleiten. Wir verlangen daher von BMvit und ASFINAG, dass das Autobahnende vorerst bei der Halbanschlussstelle Raasdorf an der Ostbahn zu liegen kommen muss.

Das Edikt vom 21.11.2014

Neue Richtlinien für den Lärmschutz haben zu einer teilweisen Überarbeitung und Begutachtung der Lärmberechnungen geführt. Mit dem genannten Edikt wurde die Bevölkerung rechtskonform informiert.

Trotzdem wurde von uns die Vorgangsweise der ASFINAG scharf kritisiert, weil wir der Meinung sind, dass die Unterlagen auch für einen technisch interessierten und gebildeten Durchschnittsbürger unverständlich sind. Insbesondere die Vorgangsweise, die betroffenen Liegenschaften nur durch GPS-Koordinaten zu definieren, ist aus Sicht der Liegenschaftseigentümer inakzeptabel. Wer kennt schon von seinem Haus die GPS-Koordinaten? Eine höchst bürgerunfreundliche Maßnahme!

Neue Betroffene nach neuem Gutachten

Die im Edikt genannten Gutachten bringen neue Betroffene. Wir haben rechtzeitig im Dezember die Anrainer in der Guntherstraße über ihre Rechte informiert und ein Muster für eine Eingabe an die Behörde zur Verfügung gestellt. Wer die Eingabe abgegeben hat, der hat jetzt Parteienstellung im UVP-Verfahren.

Parteienstellung im UVP-Verfahren

Das laufende UVP-Verfahren hat alle Einwände zu behandeln. Alle Betroffenen, die auf das erste Edikt hin oder spätestens auf jenes vom 21.11.2014 ihren Einwand fristgerecht eingebracht haben, haben Parteienstellung. Bestätigt wurde uns, dass aufgrund des Ediktes vom 21.11.2014 neue, zusätzliche Parteienstellungen im Verfahren anerkannt werden.

Resüme

Vom verantwortlichen Gesprächspartner des BMvit wurde und zugesagt, unsere Kritik an der ASFINAG zu prüfen.

Die kritisierten Sachargumente an der Planung werden im UVP-Verfahren geprüft. Im Rahmen unserer Parteienstellung als Siedlerverein werden wir zu den entsprechenden öffentlichen Verhandlungen geladen und können Stellung beziehen.

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