mit dem Projektleiter der ASFINAG für die S1 und den Lobautunnel
Am 4.1.2017
Zwei Themenkreise wurden dabei besprochen.
- Juristische Fragen, wie die aktuellen UVP-Verfahren, die zahlreichen Einsprüche, zu erwartende Gerichtsentscheidungen und die weitere Vorgangsweise in den Bewilligungsverfahren.
- Technische Fragen bezüglich Grundlagen, Bauausführungen und den zeitlichen Ablauf.
Rechtliches aus Sicht der ASFINAG:
- Alle Projekte befinden sich in unterschiedlichen Stadien der Bewilligung. S1 und Lobautunnel befinden sich in Berufung der UVP, Spange Flugfeld wird als nächstes die öffentliche Anhörung durch die UVP-Behörde erwartet. Die Verhandlung über die Spange Seestadt soll gemeinsam mit der Stadtstraße erfolgen. Termin ist derzeit keiner bekannt.
- Im laufenden Verfahren zur S1 und Lobautunnel wurden schon zahlreiche Unterlagen an das Bundesverwaltungsgericht übermittelt. An einigen Unterlagen wird noch gearbeitet. Die vorgeschriebene Frist per 31.3.2017 zur Abgabe der Unterlagen wird eingehalten werden.
- Es werden keine keine Verzögerungen bedingt durch die zahlreichen Einsprüche gegen den UVP-Bescheid der ersten Instanz erwartet.
- Ansuchen um weitere erforderliche Bewilligungen für die Baudurchführung werden erst nach Vorliegen eines positiven rechtskräftigen UVP-Bescheides gestellt.
Technisches aus Sicht der ASFINAG:
- Bohrungen im Umfeld der Trasse sind Vorarbeiten für den Bau und dienen weiteren Erkundungen, die vor allem der Baudurchführung, der Sicherung der Baugrube und der Stollen dienen sollen.
- Zu den Auswirkungen der Lärms werden nochmals 6000 Gebäude (4500 private und 1500 gewerbliche) auf die zu erwartenden Belastungen untersucht. Die Ergebnisse werden an das Bundesverwaltungsgericht übergeben. Die ASFINAG hofft, das Projekt ohne vorgeschriebene Lärmschutzlüfter an einigen Objekten abwickeln zu können.
- Ein neues Grundwassermodell wurde erstellt und hat das ursprüngliche Gutachten bestätigt.
Zusammenfassend wird festgehalten, dass die oben dargestellten Punkte Aussagen der ASFINAG sind und nicht unsere Meinung darstellen. Unsere Forderungen wie eine Verlängerung der Einhausung der Trasse oder die Filterung der Tunnelabluft wurden nicht weiter besprochen, da sie nur bei einem entsprechenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes oder politischer Weisung zur Umsetzung gelangen können. Das Gerichtsurteil wird abzuwarten sein.